Eine Frist kann laufen, obwohl Sie das Schreiben nicht lesen
Bei Papierzustellung beginnen nach Tagen oder Monaten bestimmte Fristen grundsätzlich am Tag nach der Zustellung (Artikel 30.3 und 30.4 Ley 39/2015); für Zahlungen gelten die unten erläuterten Sonderregeln. An der angegebenen Zustellungsadresse oder steuerlichen Anschrift kann auch eine dort anwesende Person mit Identitätsangabe wirksam entgegennehmen, ebenso Beschäftigte der Eigentümergemeinschaft wie ein Hausmeister. Verweigern Sie oder Ihr Vertreter die Annahme, gilt die Zustellung als erfolgt (Artikel 111 LGT).
Juristische Personen, Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und unter anderem Vertreter elektronisch verpflichteter Beteiligter müssen elektronisch mit Behörden verkehren (Artikel 14.2 Ley 39/2015). Artikel 4 RD 1363/2010 erfasst außerdem bestimmte Register und Besteuerungsverfahren, etwa REDEME und das Register großer Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform. Andere Privatpersonen haben grundsätzlich ein Wahlrecht.
Elektronisch gilt die Nachricht mit dem Abruf als zugestellt. Wird sie nicht geöffnet, gilt sie nach zehn Kalendertagen seit Bereitstellung als abgelehnt und die Zustellung damit als erfolgt (Artikel 43.2 Ley 39/2015). Gerade bei Auslandswohnsitz muss geklärt sein, wer das elektronische Postfach und die spanische Zustelladresse überwacht.
Welches Dokument haben Sie erhalten?
- Requerimiento: Aufforderung, Unterlagen oder Erläuterungen innerhalb der genannten Frist einzureichen.
- Propuesta de liquidación: Vorgeschlagene Steuerfestsetzung, häufig mit Mehrzahlung oder geringerer Erstattung; dazu können alegaciones, also Einwendungen, vorgebracht werden.
- Procedimiento sancionador: Einleitung eines Sanktionsverfahrens. Dieses wird grundsätzlich getrennt vom Steuerverfahren geführt, sofern nicht darauf verzichtet wird (Artikel 208.1 LGT).
- Providencia de apremio: Anordnung der Beitreibung nach Ende der freiwilligen Zahlungsfrist, mit entsprechenden Zuschlägen.
Zuerst prüfen wir Dokumentart, Zustellung, Antwortfrist und gegebenenfalls die Rechtsbehelfsbelehrung: welcher Rechtsbehelf bei welcher Stelle innerhalb welcher Frist zulässig ist.
Die wichtigsten Fristen
Einzelfallbezogene Auskunftsersuchen müssen grundsätzlich mindestens zehn Tage ab dem Tag nach Zustellung gewähren. Prüfungs- oder Vollstreckungsstellen können in bestimmten Fällen sofort tätig werden (Artikel 55.2 RD 1065/2007). Für Einwendungen gegen einen Vorschlag sind grundsätzlich zehn bis fünfzehn Tage vorgesehen (Artikel 99.8 LGT).
Bei Tagesfristen zählen Samstage, Sonntage und Feiertage grundsätzlich nicht mit (Artikel 30.2 Ley 39/2015). Ein gewöhnlicher Arbeitstag zwischen Feiertag und Wochenende bleibt ein Arbeitstag, sofern er nicht offiziell zum Feiertag erklärt wurde.
Für einen recurso de reposición bei der Steuerbehörde oder eine reclamación económico-administrativa gilt grundsätzlich ein Monat ab dem Tag nach Zustellung (Artikel 223.1 und 235.1 LGT). Die Frist endet am gleich bezeichneten Tag des Folgemonats wie der Zustellungstag; bei einem arbeitsfreien Tag verschiebt sich das Ende auf den nächsten Arbeitstag (Artikel 30.4 und 30.5 Ley 39/2015).
Für die freiwillige Zahlung einer festgesetzten Steuer gilt Artikel 62.2 LGT: Bei Zustellung vom 1. bis 15. eines Monats endet die Frist am 20. des Folgemonats; bei Zustellung vom 16. bis Monatsende am 5. des übernächsten Monats. Ist das ein arbeitsfreier Tag, gilt der nächste Arbeitstag. Die im Schreiben angegebene Frist ist stets konkret zu prüfen und mit Enddatum festzuhalten.
Wie eine belastbare Antwort entsteht
Nicht zu reagieren löst das Problem nicht: Die AEAT entscheidet anhand ihrer Unterlagen. Unüberlegt alles einzureichen ist ebenfalls wenig hilfreich. Wir beantworten das Ersuchen und fügen relevante Belege zur Begründung Ihrer Position bei. Auch vor einer Zahlung wird geprüft, ob die Festsetzung Rechenfehler enthält oder bereits erklärte Angaben übergeht.
Bei einer früher abgegebenen Erklärung rekonstruieren wir zuerst genau deren Inhalt und Beträge. Erst danach vergleichen wir sie mit der Auffassung der AEAT, verfassen die Antwort auf Spanisch und bewahren den Einreichungsnachweis auf. Falls erforderlich, bereiten wir mit Ihrer Vollmacht den recurso de reposición oder die Beschwerde bei der zuständigen Wirtschaftsverwaltungs-Beschwerdestelle (Tribunal Económico-Administrativo, häufig das regionale TEAR) vor.
Ist eine Frist bereits abgelaufen, hängt der weitere Weg davon ab, welche Frist betroffen ist und ob noch ein Rechtsbehelf oder ein anderes Verfahren offensteht. Das lässt sich nur am vollständigen Vorgang beurteilen. Siehe auch versäumte Steuererklärungen.